Neue Internetseite bietet Hilfe im Dieselskandal

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Dieselfahrer spüren es ganz deutlich: sie kommen immer mehr in die Bredouille. Vor allem die Autoindustrie mit manipulierten Abgassystemen hat die Ursache dafür gesetzt. Die Folge: Immer mehr Besitzer von Dieselfahrzeugen wehren sich und realisieren, dass die Gerichte ihnen Recht geben.

Dieselfahrer spüren es ganz deutlich: sie kommen immer mehr in die Bredouille. Vor allem die Autoindustrie mit manipulierten Abgassystemen hat die Ursache dafür gesetzt. Die Folge: Immer mehr Besitzer von Dieselfahrzeugen wehren sich und realisieren, dass die Gerichte ihnen Recht geben.

Fahrverbote,  Wertverluste, unzureichende Software-Updates sind nur einige der Stichworte, die die Ursache dafür bilden, dass geplagte Autobesitzer nicht auf massiven Einschränkungen und hohen Schäden sitzen bleiben wollen.

Neben den Ansprüchen, die gegen Autoverkäufer und Kfz-Hersteller bestehen, gibt es auch die besondere Möglichkeit, gegen die Banken, die diese Wagen finanziert haben, Rechte durchzusetzen. Dabei können nicht nur private PKW-Besitzer den Nutzen ziehen, sondern auch Privatpersonen, die beispielsweise ein Wohnmobil auf Kredit gekauft haben.

Informationsservice der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE

Um solchen Autokäufern, die ihre Anschaffung mit einem Darlehen finanziert haben, den Rücken zu stärken, hat die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE eine eigene Webseite ins Leben gerufen (diesel.goeddecke.de) und bietet Interessierten einen besonderen Service; nämlich immer dann informiert zu werden, wenn sich etwas konkret zu Gunsten der Betroffenen aktuell ergibt. Wie aus anderen Schadensfällen bekannt, wird dieser zusätzliche Informationsdienst immer gerne genutzt. So weiß der Dieselgeplagte, welche Optionen er sicher nutzen kann. Das Beste daran: Er ist kostenfrei erhältlich.

Handeln tut gut

Wir möchten Ihnen heute Mut machen, sich gegen die Hersteller zu wehren – denn in Kürze verjähren die meisten Ansprüche im Dieselskandal gegen VW, Audi, SEAT und Skoda. Um entschädigt zu werden, müssen Sie jetzt handeln. Zum 31.12.2018 gibt es faktisch nur noch die Möglichkeit, bankenfinanzierte Wagen zurück zu geben und so Geld zu erhalten sowie dem Wertverlust zu entgehen.

Ein konkretes Beispiel

In einem aktuellen Urteil vor dem Landgericht Gießen  wurde der VW Konzern zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt. Der Autobesitzer gibt nun seinen VW Tiguan ab und erhält rund € 38.300 Euro zurück. Das Spektakuläre: Gekauft hatte er sein Auto vor drei Jahren für € 36.500. Durch die Verzinsung des Kaufpreises brachte ihm die Klage 1.800 Euro mehr ein, als er ursprünglich für das Auto gezahlt hat – trotz Nutzungsersatz für die von ihm gefahrenen Kilometer.

VW, Audi & Co. stehen unter Druck – was sich vor allem in den Gerichtssälen zeigt. Dort kommt es häufig zu Vergleichsangeboten.

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